Garage planen - mit Architektum ZT
Garage planen – Architektur, Bauordnung und Genehmigung
Eine Garage dient dem geschützten Abstellen von Kraftfahrzeugen und ist ein wichtiger Bestandteil vieler Wohn- und Gewerbegebäude. Bereits in der Planungsphase sollten die Anforderungen der Bauordnung, des Bebauungsplanes sowie die spätere Nutzung berücksichtigt werden.
Eine sorgfältige Planung sorgt dafür, dass die Garage funktional, wirtschaftlich und langfristig nutzbar ist. Größe, Zufahrt, Konstruktion und Einbindung in das Gebäude spielen dabei eine wesentliche Rolle.
Was ist eine Garage?
Eine Garage ist ein baulicher Raum zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche baurechtliche Bestimmungen hinsichtlich Größe, Lage, Abständen, Brandschutz und Genehmigungsverfahren.
Bereits vor Beginn der Planung sollte geprüft werden, welche Anforderungen sich aus der jeweiligen Bauordnung sowie dem Bebauungsplan ergeben.
Welche Garagenarten gibt es?
- Einzelgarage
- Doppelgarage
- Reihengarage
- Massivgarage
- Fertiggarage
- Garage aus Stahlbeton
- Holzgarage
- Garage mit integriertem Abstellraum
- Freistehende Garage
- An das Wohnhaus angebaute Garage
Welche Bauweise sinnvoll ist, hängt von den Grundstücksverhältnissen, dem Budget sowie den baurechtlichen Vorgaben ab.
Massivgarage oder Fertiggarage?
Massivgaragen bieten eine hohe Dauerhaftigkeit sowie flexible Gestaltungsmöglichkeiten und können architektonisch optimal an das Wohngebäude angepasst werden.
Fertiggaragen ermöglichen häufig eine kurze Bauzeit und werden industriell vorgefertigt geliefert. Welche Variante wirtschaftlicher ist, hängt vom jeweiligen Projekt ab.
Standort der Garage
Der Standort einer Garage beeinflusst sowohl die spätere Nutzung als auch das Genehmigungsverfahren. Bereits vor der Planung sollten unter anderem folgende Punkte geprüft werden:
- Grundstücksgrenzen
- Bauwich
- Bebauungsplan
- Gebäudehöhe
- Zufahrt
- Entwässerung
- Geländeverhältnisse
- Nachbarbebauung
Genehmigung einer Garage
Je nach Größe, Lage und Ausführung kann für eine Garage eine Bauanzeige oder eine Baubewilligung erforderlich sein. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Vor Beginn der Planung empfiehlt sich daher eine Prüfung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Brandschutz bei Garagen
Garagen unterliegen brandschutztechnischen Anforderungen. Diese betreffen unter anderem die Bauweise, Bauteile, Verbindung zum Wohngebäude sowie gegebenenfalls notwendige Feuerwiderstände.
Die Garage ist grundsätzlich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt. Zusätzliche Nutzungen oder technische Einrichtungen sind im Einzelfall nach den geltenden baurechtlichen und brandschutztechnischen Vorschriften zu beurteilen.
Planung einer Garage
Eine gut geplante Garage berücksichtigt nicht nur die Fahrzeugabmessungen, sondern auch ausreichend Bewegungsflächen, Türöffnungen sowie eine komfortable Ein- und Ausfahrt.
Bereits bei der Planung sollten auch Beleuchtung, Entwässerung, Lüftung sowie gegebenenfalls spätere Erweiterungen berücksichtigt werden.
Typische Planungsleistungen
- Grundlagenermittlung
- Vorentwurf
- Entwurfsplanung
- Einreichplanung
- Behördenabwicklung
- Abstimmung mit Gemeinden
- Bestandsaufnahme
- Bestandspläne
- Beratung zu Bauordnung und Bebauungsplan
Garage professionell planen
Die Architektum ZT GmbH unterstützt private Bauherren, Unternehmen sowie Bauträger bei der Planung und Genehmigung von Garagen in Niederösterreich und Wien.
Wir erstellen Entwürfe, Einreichpläne, Bestandspläne sowie sämtliche Planunterlagen für Bauanzeigen und Baubewilligungsverfahren und begleiten Sie während des gesamten Projektes.
Unsere Leistungen
- Garagenplanung
- Einreichplanung
- Bestandspläne
- Baubewilligung
- Bauanzeige
- Architekturplanung
- Behördenabwicklung
- Planung für Wohnhäuser und Gewerbe
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Die Architektum ZT GmbH berät Sie gerne bei der Planung, Einreichung und Umsetzung Ihres Projektes.
